Wiedereintritt
... eine Information, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten wollen.
Sie sind aus der Kirche ausgetreten
Sie waren enttäuscht oder verärgert über die Kirche. Sie wollten Kirchenbeitrag sparen. Der Glaube ist Ihnen fremd geworden.
Das Leben ist weitergegangen
Sie haben Gott neu gefunden. Sie wollen wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern.
Sie wollen in die Kirche zurückkehren
Sie haben die ehrliche Absicht wieder in die katholische Kirche einzutreten. Sie wollen auch in Zukunft hier bleiben.
Die ersten Schritte dazu
Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder einem anderen Priester. Er wird mit Ihnen besprechen, was Sie weiter zu tun haben.
Die Wiederaufnahme
Sie geschieht durch den Priester. Das kann ganz einfach in der Pfarrkanzlei stattfinden, oder auch sehr feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche. Sie können jene Form frei wählen, die Ihnen zusagt.
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein und Austrittsvermerk, falls Sie diesen im Zuge ihres Austritts aus der Kirche erhalten haben.
- Trauungschein, falls Sie kirchlich getraut sind, oder Heiratsurkunde, falls Sie standesamtlich verheiratet sind.
- Scheidungsdokumente, falls Sie geschieden sind.
Wichtige Informationen aus der Erzdiözese Wien:
Beim Gespräch mit dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre, bzw. mit einem Priester wird nichts "abgeprüft" oder abgefragt. Es geht einzig um Sie in Ihrer persönlichen Lebens- und Glaubenssituation - und um Ihr "Ja" zur Wiederaufnahme in die Kirche.
Sie müssen für die Zeit ihres Austritts keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Nach dem Eintritt beginnt die Beitragspflicht im darauffolgenden Jänner bzw. Juli.
Die Höhe Ihres Beitrages können Sie bei der Kirchenbeitragsstelle erfahren.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf Kircheneintritt und Wiedereintritt
Aufnahme in die römisch-katholische Kirche
Sie gehören einem anderen christlichen Bekenntnis an und wollen in die römisch-katholische Kirche eintreten, bzw. aufgenommen werden?
Voraussetzung ist die vorherige Abmeldung von Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Magistratischen Bezirksamt.
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein (mit Austrittsvermerk, falls dieser vorhanden ist).
- Heiratsurkunde, falls Sie standesamtlich verheiratet sind, und Trauungsschein, falls Sie kirchlich getraut sind.
- Scheidungsdokumente, falls Sie geschieden sind.
Bitte wenden Sie sich zuerst an unsere Pfarrsekretärin! Sie wird Ihnen weiterhelfen.
Eintritt in die römisch-katholische Kirche
Falls Sie noch nicht getauft sind und der römisch-katholischen Kirche beitreten wollen, dann erfolgt der Eintritt durch die Taufe (für Erwachsene).